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30 Jahre nach Icesave vertraut Island seinen Banken wieder

Elisa
Last updated: July 16, 2026 2:22 pm
Elisa Published July 16, 2026
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6 Min Read

Der Icesave-Skandal sollte Islands große Warnung sein. Im Jahr 2008 verloren Tausende Sparer – vor allem in Großbritannien und den Niederlanden – ihr Geld, nachdem sie Einlagen bei isländischen Banken angelegt hatten, die unter bemerkenswert schwacher Aufsicht rasant gewachsen waren.

Contents
Sanktionen ohne BeweiseEin regulatorischer blinder Fleck

Mit Kundengeldern wurde mit einer Sorglosigkeit umgegangen, die eher an ein Casino als an ein reguliertes Finanzsystem erinnerte. Seitdem ist „Icesave“ unter Finanzexperten zu einem Synonym für die Risiken eines unzureichend beaufsichtigten Bankensektors geworden.

Die isländische Politik versprach damals, die Lehre daraus gezogen zu haben. Banken sollten strenger reguliert, ihr Einfluss begrenzt und die Aufsicht gestärkt werden. Ein Urteil des isländischen Obersten Gerichtshofs aus der vergangenen Woche deutet jedoch darauf hin, dass diese Ziele eher Wunschdenken als Realität geblieben sein könnten.

Sanktionen ohne Beweise

Der Fall betraf die Sanktionierung und faktische Enteignung eines Schweizer Unternehmers, der das isländische Maschinenbauunternehmen Velfag übernommen hatte. Nachdem ihm vorgeworfen worden war, ein russischer Spion zu sein, entzog ihm das isländische Außenministerium faktisch die Kontrolle über das Unternehmen.

Als er vor Gericht Zugang zu den Akten und Beweisen verlangte, auf denen diese Vorwürfe beruhten, verweigerte die Regierung deren Herausgabe mit Verweis auf die nationale Sicherheit.

Diese Haltung stand jedoch im Widerspruch zu einer unbequemen Tatsache: Weder die Europäische Union noch die Vereinigten Staaten oder sogar die Ukraine hielten die vorliegenden Beweise für ausreichend, um Sanktionen zu rechtfertigen. Dennoch hielt Islands Außenministerin Þorgerður Katrín Gunnarsdóttir an ihrer Position fest.

Als sich abzeichnete, dass dem Ministerium Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe drohen könnten, änderte die Regierung ihre rechtliche Argumentation. Die Verantwortung für Sanktionen liege nicht beim Staat, sondern bei den privaten Finanzinstituten Islands – insbesondere bei den Banken –, die selbst befugt seien, Sanktionen zu verhängen und wieder aufzuheben.

Diese Behauptung war bemerkenswert. Gunnarsdóttir hat sich stets als eine der überzeugtesten pro-europäischen Politikerinnen Islands präsentiert. Die Vorstellung jedoch, dass zentrale hoheitliche Befugnisse von privaten Geschäftsbanken ausgeübt werden, steht im deutlichen Spannungsverhältnis zu den Grundprinzipien des europäischen Rechts. Kaum eine entwickelte Demokratie überträgt derartige Befugnisse an gewinnorientierte Finanzinstitute.

Die Arion Bank verteidigte sich ihrerseits wenig eindeutig. Sie räumte ein, dass die Sanktionen formell von der Bank verhängt worden seien, erklärte jedoch, sie habe auf ausdrückliche Anweisung der Außenministerin gehandelt.

Gunnarsdóttir bestritt jede Einflussnahme – trotz Medienberichten und Dokumenten, die auf das Gegenteil hindeuteten. Unabhängig davon argumentierte sie, die letztendliche rechtliche Verantwortung liege bei der Bank.

Der Oberste Gerichtshof Islands folgte dieser Argumentation vergangene Woche weitgehend. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verhängung von Sanktionen gegen Personen und Unternehmen nicht in die Zuständigkeit der isländischen Regierung falle, sondern privaten Akteuren – insbesondere Banken – obliege.

Für ein Land, das eine engere Integration in die Europäische Union anstrebt und voraussichtlich im August ein Referendum über einen EU-Beitritt abhalten wird, ist dieses Urteil bemerkenswert. Es wirft zugleich eine unangenehme Frage auf: Wie viel hat sich seit Icesave tatsächlich verändert?

Ein regulatorischer blinder Fleck

Die Folgen reichen weit über diesen einzelnen Rechtsstreit hinaus. Wenn eine privatwirtschaftliche Bank Sanktionen nach eigenem Ermessen verhängen kann, ohne einer wirksamen staatlichen Aufsicht zu unterliegen, werden Interessenkonflikte nicht zur Ausnahme, sondern zu einem strukturellen Bestandteil des Systems. Das Potenzial für willkürliche Entscheidungen liegt auf der Hand.

Konsequent zu Ende gedacht bedeutet ein solches Modell, dass die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen untrennbar mit Eigentum verbunden sein könnte. Eine Mehrheitsbeteiligung an einer isländischen Bank würde nicht nur wirtschaftlichen Einfluss verleihen, sondern auch eine Form quasi-hoheitlicher Macht.

Eine solche Konstruktion wäre in jeder liberalen Demokratie außergewöhnlich. Noch ungewöhnlicher ist es, wenn diese Befugnisse Institutionen übertragen werden, deren oberste Pflicht gegenüber ihren Anteilseignern besteht.

Die Regierung von Premierministerin Kristrún Frostadóttir scheint bereit zu sein, diesen Kompromiss zu akzeptieren. Ob Investoren, Unternehmen und die internationalen Partner Islands dies ebenso gelassen sehen, bleibt abzuwarten.

Das Urteil hat in Finanzkreisen grundsätzliche Fragen ausgelöst. Wenn Islands regulatorischer Rahmen im Bereich der Sanktionen zu einem solchen Ergebnis führt, bestehen dann möglicherweise auch an anderer Stelle vergleichbare Schwächen? Diese Frage lässt sich immer schwerer ignorieren.

Seit Jahren verweisen aufeinanderfolgende Regierungen auf die Reformen, die nach der Finanzkrise eingeführt wurden. Gesetze zu verabschieden ist jedoch einfacher, als ihre Wirksamkeit in der Praxis zu beweisen.

Die ungewöhnlich engen Verbindungen zwischen der politischen Elite Islands und dem Finanzsektor stehen seit Langem in der Kritik, und auch die jüngsten Wirtschaftsdaten geben wenig Anlass zur Entwarnung. Die Zinssätze liegen weiterhin bei rund 8,5 Prozent. Die Zahl notleidender Kredite steigt. Ökonomen warnen weiterhin vor einer zunehmenden Anfälligkeit des Immobilienmarktes. Die Inflation verharrt mit rund 5,2 Prozent auf einem hohen Niveau.

Keine dieser Entwicklungen allein muss zwangsläufig eine neue Finanzkrise ankündigen. Zusammengenommen bilden sie jedoch einen beunruhigenden Hintergrund, vor dem eine Lockerung der regulatorischen Disziplin besonders riskant erscheint.

Island hat bereits einmal erfahren, wie teuer es werden kann, wenn Banken sich selbst kontrollieren. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs deutet darauf hin, dass das Land zumindest in einem entscheidenden Punkt erneut erhebliches Vertrauen genau jenen Institutionen entgegenbringt, deren Urteilsvermögen nach der Finanzkrise eigentlich einer deutlich strengeren Kontrolle unterliegen sollte.

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