Porsche und Elektromobilität – auf den ersten Blick scheint beides zusammenzuhören. Die Faszination für die E-Mobilität ist praktisch in den Genen des Stuttgarter Autobauers verankert. Schließlich startete dessen Geschichte im Jahr 1898 mit dem Egger-Lohner C.2 Phaeton, entwickelt von Ferdinand Porsche und angetrieben von einem achteckigen Elektromotor.
Im Vergleich zum sogenannten P1, der es auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern brachte, erreicht Porsches erstes vollelektrisches Auto selbst in der Basisversion rund das Neunfache. Stolze 230 Kilometer pro Stunde schafft der im Jahr 2019 auf den Markt gebrachte Porsche Taycan, der Turbo GT sogar 290.
Was jedoch vielversprechend begann, endete für viele Käufer des Sportwagens mit Ärger und Frust. Denn seit seiner Markteinführung gab es bereits 17 Rückrufaktionen.
Einer der Hauptmängel: Die tatsächliche Reichweite des Porsche Taycan ist deutlich geringer als vom Hersteller angegeben. Betroffene Besitzer des Wagens wollen dessen Kauf daher rückabwickeln. Doch ist das überhaupt möglich?
Der Taycan und seine Mängel: erst Vorreiter, dann Sorgenkind
Trotz Umweltbewusstsein und Furcht vor dem Klimawandel – das Auto bleibt in Deutschland ein Statussymbol. Zumindest für einen großen Teil der Bundesbürger. Das belegt eine 2024 veröffentlichte Umfrage von mobile.de. Zu den drei Prestige-Marken, die darin besonders hervorgehoben werden, gehört neben BMW und Mercedes natürlich auch Porsche.
Daher verwundert es nicht, dass sich viele Sportwagenfans gern ein solches Gefährt in die eigene Garage stellen würden. Wer dabei auf ein vollelektrisches Modell setzen wollte, entschied sich ab 2019 für den Porsche Taycan.
Vermarktet wurde er als innovatives Elektrofahrzeug, das bei potenziellen Käufern hohe Erwartungen hervorrief. Hinter diesen blieb er jedoch in vielen Fällen aufgrund technischer Probleme und einer zu geringen Reichweite zurück.
Auch durch mehrfache Rückrufe wuchs die Unzufriedenheit der Besitzer. Probleme mit der Innenraumheizung, eine fehlerhafte Hochvolt-Batterie sowie defekte Bremsen – die Mängelliste zieht sich seit 2019 beim Porsche Taycan in die Länge.
Reichweiteneinbußen als klarer Sachmangel
Das Hauptproblem der meisten Käufer ist jedoch die starke Diskrepanz zwischen der offiziellen Reichweitenangabe und der tatsächlichen Leistung des Autos.
So sollte etwa der Porsche Taycan 4 Cross Turismo eine kombinierte Reichweite von 416 bis 490 Kilometern schaffen. Innerorts sogar 600 Kilometer.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Bei vielen der Wagen reicht eine Ladung für maximal 350 Kilometer. Im Winter nicht einmal für 300. Das entspricht einer Abweichung von rund 30 Prozent zum offiziellen Herstellerversprechen.
Betroffene Porsche-Besitzer wollen Kauf oder Leasing daher rückabwickeln. Dass das trotz Gegenwehr des Sportwagenherstellers selbst funktioniert, zeigen bereits erfolgreiche Klagen aus der Vergangenheit. So etwa gegen das Porsche-Zentrum Essen.
Denn insbesondere die Abweichung von versprochener und tatsächlicher Reichweite ist ein klarer Sachmangel.
Für Elektrofahrzeuge basieren die Reichweitenangaben auf dem sogenannten WLTP-Verfahren. Zwar wird dieses unter Laborbedingungen durchgeführt. Jedoch bewarb Porsche die erreichten Werte als praxisnah. Dies kann als Irreführung eingestuft werden. Schließlich verlassen sich die Käufer auf die Herstellerangaben.
Dass diese unter realen Bedingungen nicht stimmen, konnte auch ein Test des Magazins „Auto Motor und Sport“ feststellen. In diesem erreichte der Porsche Taycan bei einer konstanten Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern nur eine Reichweite von 395 Kilometern.
Porsche-Rückrufe – Qualität und Sicherheit bleiben auf der Strecke
Fans des Porsche Taycan beschreiben diesen als fahraktives Elektroauto, das sich durch ein besonders wendiges Handling auszeichnet. Gleichzeitig gilt das Modell aufgrund seiner Komplexität jedoch als fehleranfällig. Das betrifft seltener die Mechanik, dafür umso mehr die Software und die Elektronik.
Die meisten gemeldeten Probleme treten beim Porsche Taycan aus dem Jahr 2020 auf. Die Fahrzeuge, die später auf den Markt kamen, profitieren im Vergleich dazu bereits von einer verbesserten Software und Hardware.
Doch selbst bei neueren Modellen zeigt sich ein Problem immer wieder: die Entladung der 12-V-Batterie.
Neben seinem 800-V-Antriebssystem nutzt der Porsche Taycan eine 12-V-Lithium-Ionen-Batterie. Sie dient als Zusatzbatterie, die die gesamte Elektronik des Fahrzeugs versorgt. Entleert sie sich, fallen grundlegende Systeme aus:
- Das Auto lässt sich nicht mehr öffnen.
- Der Porsche kann nicht mehr geladen werden.
- Das Fahren des Wagens ist nicht mehr möglich.
Bereits bei den 2020er-Modellen führte ein Produktionsfehler bestimmter Batterielieferanten zu Ausfällen.
Die Nachfolgemodelle wurden zwar verbessert. Jedoch berichteten noch immer zahlreiche Käufer von einer Batterie-Ausfallgefahr. Insbesondere dann, wenn der Sportwagen bei niedrigen Temperaturen über einen längeren Zeitraum ungenutzt blieb. Eine Standzeit von zehn Tagen bis zwei Wochen konnte das Risiko für einen Batterieausfall erhöhen.
Weitere Probleme, die sich häufig beim Taycan zeigen, sind:
- Softwarefehler
- schwankende Ladegeschwindigkeiten
- Überhitzung des integrierten kabellosen Ladegeräts
- Oberflächenrost auf den Bremsscheiben
- vorzeitiger Reifenverschleiß
Auch neigten einige Fahrzeuge in der Vergangenheit aufgrund von Zelldefekten zu einem Kurzschluss der Hochvoltbatterie. Die entsprechenden Sportwagen – Baujahre Oktober 2019 bis März 2024 – wurden zurückgerufen.
Was tun, wenn der Porsche zum Problemauto wird?
Sich einen eigenen Porsche zu kaufen – für zahlreiche Autoenthusiasten ist das ein Lebenstraum. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich das Traumauto zum sprichwörtlichen Albtraum entwickelt.
Entspricht ein Porsche Taycan aufgrund von Sach- und Qualitätsmängeln nicht den Ansprüchen der Käufer, können sie den Kauf rückabwickeln lassen.
Allerdings können entsprechende Rückabwicklungsverlangen bei dem Autohersteller auf taube Ohren stoßen. In einem solchen Fall ergibt es Sinn, sich direkt an eine erfahrene Anwaltskanzlei zu wenden, um seine Rechte einzufordern.

