Ein Online-Katalog wird barrierefrei, wenn er nicht als reines Bild ausgeliefert wird, sondern eine echte Textebene, beschriftete Produktlinks, vollständige Tastaturbedienung und ausreichende Kontraste mitbringt. Maßstab ist die EN 301 549, die im Kern auf WCAG 2.1 auf Stufe AA verweist, und für die meisten Händler ist der aufwendigste Teil nicht die Technik, sondern die Alternativtexte für hunderte Produktabbildungen.
Zeitlich ist die Lage klarer, als viele Teams glauben: Die zentrale Frist des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist am 28. Juni 2025 abgelaufen. Wer bis heute nicht umgestellt hat, arbeitet also nicht mehr vor einer Deadline, sondern im laufenden Risiko, und kann sich nur noch auf die Übergangsregelungen stützen, die für bereits vor Fristbeginn eingesetzte Dienste bis zum 27. Juni 2030 gelten.
Was das BFSG für digitale Prospekte tatsächlich verlangt
Das Gesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ein blätterbarer Online-Prospekt, aus dem heraus bestellt, reserviert oder in den Warenkorb gelegt werden kann, gehört damit in den Anwendungsbereich, weil er Teil des Kaufprozesses ist und nicht bloß Werbung.
Die technischen Anforderungen laufen über die harmonisierte Norm EN 301 549. Praktisch bedeutet das: Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 bei normalem Text, Vergrößerung auf 200 Prozent ohne Informationsverlust, sichtbarer Fokusindikator, Bedienbarkeit ohne Maus, sinnvolle Überschriftenstruktur und Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder. Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die auffindbar sein muss und einen Rückmeldekanal enthält.
Die Aufsicht liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Sie kann Mängel feststellen, Fristen setzen und im Wiederholungsfall die Bereitstellung untersagen, und der Bußgeldrahmen reicht bis in den sechsstelligen Bereich. Realistischer als das Bußgeld ist allerdings die Beschwerde eines Verbands oder eines Nutzers, denn genau so kommen die meisten Fälle überhaupt ins Rollen.
Warum PDF-Blätterkataloge die typische Schwachstelle sind
Der klassische Blätterkatalog entsteht aus einer Druckdatei, und Druckdateien tragen alles Nötige in sich, nur eben nicht maschinenlesbar. Wenn die Agentur beim Export für die Druckerei sämtliche Schriften in Pfade umwandelt, verliert die Datei ihre Textebene. Ein Screenreader liest dann eine Seite mit 40 Angeboten als eine einzige Grafik vor, also gar nichts.
Genauso häufig ist die Auslieferung als Bildsequenz. Viele Viewer rendern jede Seite als JPEG und legen unsichtbare Klickflächen darüber. Das sieht auf dem Bildschirm identisch aus, ist für assistive Technik aber leer, und die Klickpunkte sind ohne Beschriftung reine Koordinaten ohne Bedeutung.
Der dritte Punkt betrifft die Bedienung selbst. Blättern per Wischgeste oder Ziehen mit der Maus ist ohne Tastaturalternative nicht konform, und ein Zoom, der nur über eine eigene Lupenfunktion läuft und die Browservergrößerung ignoriert, fällt beim Test ebenfalls durch. Wer prüfen will, wo er steht, braucht dafür keine Beratung: Katalog öffnen, Maus weglegen und nur mit Tabulator und Enter durch zwei Doppelseiten navigieren. Das dauert drei Minuten und beantwortet die wichtigste Frage.
Was die Umstellung kostet und wie lange sie dauert
Die Technik ist der kleinere Posten. Ein Wechsel auf eine Ausspielung mit echter Textebene, semantischem Markup und tastaturbedienbarer Navigation ist eine Frage der Plattform, nicht des Budgets, und die laufenden Kosten solcher Lösungen bewegen sich üblicherweise im niedrigen dreistelligen Bereich pro Monat, gestaffelt nach Publikationsvolumen.
Der Aufwand steckt in den Inhalten. Alternativtexte für 300 bis 400 Produktabbildungen pro Ausgabe sind bei manueller Erstellung ein bis zwei Personentage, bei Ableitung aus dem Produktdatenfeed dagegen fast kostenlos, weil Artikelbezeichnung, Variante und Preis dort ohnehin gepflegt sind. Genau diese Verknüpfung entscheidet, ob Barrierefreiheit einmalig oder jede Woche neu Arbeit macht.
Wer die Anbieter vergleicht, sollte deshalb weniger auf die Blätteranimation achten als darauf, wie sich ein barrierefreier Online-Katalog mit den vorhandenen Produktdaten befüllen lässt, denn dort entsteht der Unterschied zwischen zwei Stunden und zwei Tagen pro Ausgabe. Eine Lösung, die jede Woche manuelle Nacharbeit verlangt, wird nach dem zweiten Monat still wieder aufgegeben.
Zeitlich ist ein Umstieg realistisch in vier bis acht Wochen zu schaffen. Zwei Wochen für Bestandsaufnahme und Test, zwei bis drei für die technische Umstellung und den Datenabgleich, der Rest für Alternativtexte, die Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Test mit echten Nutzern statt nur mit automatischen Prüfwerkzeugen. Automatische Checker finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der tatsächlichen Barrieren.
Wie sich die Pflicht je nach Händlergröße und Branche unterscheidet
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen von den Pflichten ausgenommen. Das entlastet den lokalen Fachhändler, nicht aber den Filialisten, und die Schwelle wird nach Unternehmen bemessen, nicht nach Standort.
Lebensmittel und Baumarkt trifft es am unmittelbarsten, weil dort wöchentlich veröffentlicht wird und jede Ausgabe die Anforderungen neu erfüllen muss. Prozessqualität schlägt hier Einmalprojekt. Mode und Einrichtung publizieren seltener, haben dafür bildlastige Inszenierungen, bei denen die Frage schwieriger wird, welches Bild dekorativ ist (und leeres alt-Attribut bekommt) und welches Produktinformation transportiert.
Im B2B- und Industriebereich verschiebt sich alles auf Struktur. Ein Ersatzteilkatalog mit 200 Seiten und dutzenden Tabellen steht und fällt mit korrekt ausgezeichneten Tabellenköpfen und einer funktionierenden Volltextsuche, und dort liegt der Nutzen der Umstellung oft näher am Einkäufer als am Gesetz. Wer nach Österreich liefert, arbeitet ohnehin mit denselben europäischen Vorgaben, was Mehrmarkt-Ausgaben eher vereinfacht als verkompliziert.
Was sich für Kunden im Alltag verändert
Der praktische Nutzen reicht weit über die Gruppe hinaus, an die man zuerst denkt. Ein Katalog mit echter Textebene lässt sich durchsuchen, vorlesen, kopieren und auf dem Handy vergrößern, und davon profitiert auch der Kunde ohne Beeinträchtigung, der im Zug bei schlechtem Licht nach dem Kaffeepreis sucht. Studien zur digitalen Barrierefreiheit zeigen regelmäßig, dass sauber strukturierte Seiten für alle Nutzergruppen schneller bedienbar sind.
Dazu kommt ein Nebeneffekt, der Marketingteams meist mehr interessiert als die Rechtsabteilung: Ein Katalog mit lesbarem Text kann von Suchmaschinen und von KI-Assistenten erfasst werden, ein Katalog aus Bildern nicht. Dieselbe Textebene, die den Screenreader bedient, macht die Angebote überhaupt erst auffindbar.
Wenn die Umstellung noch aussteht, ist die sinnvollste nächste Handlung eine dokumentierte Bestandsaufnahme mit Zeitplan. Eine nachweisbare Roadmap mit Prioritäten und Terminen ist im Beschwerdefall eine deutlich bessere Ausgangslage als ein perfekt formuliertes Versprechen ohne Datum, und sie zwingt intern zu der Entscheidung, ob nachgerüstet oder gleich auf ein Ausspielformat gewechselt wird, das die Anforderungen von sich aus erfüllt.

